Wartung von Sicherheitsbeleuchtung
nach VDE 108 10.89
Die regelmäßige Kontrolle der Notbeleuchtung liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers, damit deren Funktionstüchtigkeit im Notfall gewährleistet ist und Personen im Gefahrenfall sicher den Weg aus dem Gebäude finden.
Wir überprüfen für sie ihre Anlage und dokumentieren die Prüfergebnisse.
Dazu gehört die Prüfung:
- Jeder Leuchte und jedes hinterleuchtete Zeichen über die gesamte notwendige Betriebsdauer (elektrische und mechanische Funktion)
- Des Sicherheitslichtgerätes
- Der Batterien
Bei festgestellten Mängeln, unterbreiten wir ihnen gerne ein Angebot zur deren Behebung.